Fortbildungen
Nach der geltenden Fachanwaltsordnung muss ich als Fachanwältin für Arbeitsrecht jährlich nachweisen, dass ich mich mindestens 15 Zeitstunden lang fortgebildet habe. Für viele meiner Kollegen ist dies eine lästige Pflicht – aber nicht für mich.
Ich finde es wichtig, dass ich auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der Gesetze bleibe, denn diese ändern sich in rasanter Geschwindigkeit. Und Sie als mein(e) Mandant(in) dürfen zu Recht erwarten, dass ich mich auch in den neuesten Entwicklungen auskenne.
Einen Teil meiner Fortbildungspflicht absolvierte ich am 23. und 24.09.2024 in Hopfen am See. Der Blick vom Tagungssaal auf den See war phantastisch. Es gab ein Update zum Kündigungsrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung aus Sicht des Anwalts und des Richters. Besonders gefreut hat es mich, hierbei auf den Referenten Herrn Gerhard Pfeiffer, Richter am Landesarbeitsgericht Stuttgart zu treffen, bei welchem ich, damals noch beim Arbeitsgericht in Heilbronn, vor ca. 25 Jahren einen Teil meines Referendariats absolvierte. Er hat mich gelehrt, gründlich und methodisch die arbeitsrechtlichen Fragen anzugehen und von seiner strukturierten Vorgehensweise kann ich auch heute noch profitieren.
Haben Sie hierzu Fragen oder wollen Sie Näheres über die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht erfahren? Dann rufen Sie mich an.